Mehr Informationen entnehmen Sie bitte unserem <a href="http://www.zsow.de/pdf_extern/flyer_fwffb.pdf">Flyer</a>, der <a href="http://www.zsow.de/pdf_extern/freiewahl_pm.pdf">Pressemitteilung </a>und dem angehängten PDF-Dokument.
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11.09.2008: E-CARD kennt keine Schweigepflicht
Weltweit kennt man die Schweigepflicht des Arztes, dass man ihm seine Sorgen und Nöte anvertrauen kann und diese nicht weitergegeben werden.
Die E-Card kennt keine Schweigpflicht, sie wird in Großcomputern „sicher“ gespeichert.
Die E-Card speichert ihre persönlichen Daten und Krankengeschichte. Dazu zählen nicht nur ihr Wohnort oder ihre Kassenzugehörigkeit. Sie speichert Ihre gesamte Krankendatei von jedem ihrer Ärzte, Zahnärzte oder Psychologen. Es wird behauptet, dass die Daten nicht an DRITTE weitergegeben werden. Es besteht keine Garantie, dass Kassenangestellte oder mit der Speicherung Beauftragte, die Daten kopieren und weiterverkaufen. Betriebskrankenkassen haben ein nicht unerhebliches Risiko der Interessenüberschneidung, wenn Sie Mitarbeiter zu bewerten haben, man braucht doch nur mal in die Abt. Krankenversicherung herüberzugehen und nachzufragen.
-Natürlich ist dies verboten-
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27.07.2008: Zwei-Klassen- Medizin? Was macht die Politik?
Lieber Patient,
die Entwicklungen in der Gesundheitspolitik führen vermehrt dazu, dass Sie für Ihre gesetzliche Krankenkasse monatlich einen höheren Beitrag zahlen müssen, aber die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen weniger werden.
Die Politik verspricht eine Zweiklassenmedizin zu verhindern und gerade die neuen Gesetze, die auf Sie zukommen, werden diese fördern und ihre Rechte werden stärker eingeschränkt, als Ihnen die Politik verspricht.
Lesen Sie Auszüge aus dem zu empfehlenden Buch:
http://www.promedico.de/Patient_zusammenfass.pdf
Mit freundlichem Gruß
Dr. Rudolf Hanebeck
1. Vorsitzender
11.07.2008: Was Sie über Zusatzversicherungen wissen sollten
<b>Was Sie über Zusatzversicherungen wissen sollten</b>
Die privaten Krankenversicherungen bieten teils in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen eine Vielzahl von Zahnversicherungen an. So eine Absicherung kann eine nützliche Angelegenheit sein, vor allem für Patienten, die sich im Bedarfsfall auch hochwertigen Zahnersatz leisten wollen.
Doch man sollte einiges wissen und bedenken:
1. Es gibt zwei Möglichkeiten von Zahnversicherungen:
a) Zahnersatzversicherungen
Diese bieten eine günstigere Prämie. Sie reduzieren allerdings lediglich den
Eigenanteil bei Zahnersatz.
b) Zahnzusatzversicherungen:
Diese richten ihre Erstattung nach dem Gesamtrechnungsbetrag für den
Zahnersatz aus. Sie bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen, wie Inlays,
Implantate, Prophylaxe und Kieferorthopädie.
2. Die private Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel nicht die Kosten für den
gesamten Zahnersatz, sondern nur für einen Teil (die Erstattung sollte bei
mindestens 50% vom Rechnungsbetrag liegen) ab. Wichtig ist dabei, dass die
Versicherung den vereinbarten Prozentsatz kassenunabhängig erstattet, d.h.
auch dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt.
3. Vergleichen Sie die Vielfalt der Angebote! Eine gute Zahnzusatzversicherung
erstattet Zahnarzthonorare bis zum 3,5fachen GOZ-Satz. Ferner gibt es keine
Begrenzung der maximalen Erstattung bei Inlays und Implantaten.
Implantatleistungen inklusive Knochenaufbau sind mitversichert und die Anzahl
der Implantate pro Kiefer ist nicht begrenzt. Der Zahnersatz
(Suprakonstruktionen) auf Implantaten ist mitversichert.
Empfehlenswert sind weitere Informationen von Verbraucherzentralen und
von der Stiftung Warentest z.B. den Zeitschriften „test“ bzw. „Finanztest“.
4. Zu beachten ist, dass der private Versicherungsschutz nicht sofort nach
Abschluss der Police (Sperrfrist) eintritt (Erstattungsbegrenzungen nach
Leistungsstaffeln meist über 4 Jahre hinweg).
5. Gesetzliche Krankenkassen werben bei ihren Mitgliedern für
Zusatzversicherungen im Rahmen von Gruppenverträgen mit privaten
Krankenkassen. Zu empfehlen ist auch hierbei, zusätzliche
Versicherungsangebote anderer privater Krankenversicherungen zum
Vergleich einzuholen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei Wechsel der
gesetzlichen Krankenkasse der Rabatt für die Privatversicherung erlischt.
6. Für Zahnersatzversicherungen werden Beiträge ab 10 Euro fällig.
Zahnzusatzversicherungen mit einem höheren Leistungsangebot sind dagegen
teurer und je nach Leistungsangebot ab 20 Euro Beitrag zu erhalten. Natürlich
zahlen jüngere Versicherungsnehmer geringere Beiträge.
7. Achten Sie darauf, dass nur von Ihnen gewünschte Leistungen im
Versicherungsvertrag enthalten sind. Inwieweit zusätzliche Versicherungen
für Brille, Heilpraktiker und Akupunktur notwendig sind, muss jeder für sich
entscheiden. Zu bedenken ist dabei, dass diese zusätzlichen Leistungen das
Versicherungsangebot und deren Vergleiche unübersichtlicher machen.
8. Der Zahnarzt ist kein Versicherungsmakler, er kann Ihnen somit keine
Versicherung empfehlen. Bevor Sie eine private Zahnversicherung
abschließen, sollten Sie Ihren Zahnarzt konsultieren, um feststellen zu lassen,
welche Zahnbehandlungen in Zukunft bei Ihnen notwendig sein könnten und
welches Erkrankungsrisiko bei Ihnen vorliegt. Er kann Sie also darüber beraten,
wie sinnvoll aus medizinischer Sicht eine Zusatzversicherung für Zahnersatz
unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse und Befunde ist. Diese
Untersuchungsergebnisse können Grundlage für die Auswahl der
Versicherungsangebote sein.
9. Bester Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz ist eine optimale
häusliche Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt.
Diese Empfehlung wurde von der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt geschrieben und wird von den Zahnärzten der ZSOW unterstützt.
Dr. Rudolf Hanebeck
1. Vorsitzender
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18.04.2008: Warum gibt es eine Zwei-Klassen Medizin? Die freie Ärzteschaft informiert.
In einem Patienten-Flyer informiert die freie Ärtzeschaft über die aktuelle Situation im deutschen Gesundheitswesen und zeigt die Gründe auf, die augenscheinlich zu einer Zwei-Klassen geführt haben. Besonders die Dikussion um die Wartezeiten sind Anlass, die Patienten aus Sicht der Ärzte über bestehende Mißstände aufzuklären.
„Wegen der knappen Budgets können Ärzte nur eine begrenzte Zahl von Kassenpatienten versorgen. Dafür ist die Politik verantwortlich“, heißt es in dem Informationsblatt. Haus- und viele Fachärzte bekämen nur noch 7-15 Euro im Monat für die Behandlung eines gesetzlich Versicherten. „Das reicht für eine gute Behandlung nicht aus.“
Lesen Sie dazu die ausführliche Information und den Inhalt der Aufklärung im Flyer in der PDF Version.
Dr. Rudolf Hanebeck